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3.2 Das Lübecker Gutachten
Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, den Fall dem BVG zu
übergeben, spielte das Gutachten über Cannabis der beiden
Sachverständigen Dr. Barchewitz und Prof. Dr. Dominiak. Dr. Barchewitz ist
Facharzt in der Psychiatrie an der Fachklinik für Suchtkrankheiten
(Holstein Klinik in Lübeck), wo Suchtkranke aller Art behandelt werden.
Prof. Dr. Dominiak ist Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie am
Institut für Pharmakologie der Universität Lübeck.(vgl.
Lübecker Gutachten a)) In diesem Gutachten werden nun detailliert die
Drogen Alkohol und Nikotin mit Cannabis verglichen und die körperlichen und
sozialen Auswirkungen von Cannabiskonsum beschrieben. Die Sachverständigen
kommen dabei zu dem Schluß, daß Alkohol sowohl fatale Auswirkungen
auf den einzelnen Konsumenten, als auch auf die gesamte Wirtschaft habe. Die
wirtschaftlichen Schäden durch Alkohol werden hierbei auf 50 Mrd. DM
jährlich, und die Zahl der Alkoholtoten auf 40.000 jährlich
geschätzt. Auch im Straßenverkehr verursache Alkohol ca. 30.000
Unfälle. Zur Wirkungsweise des Alkohols für den Einzelnen schreiben
die Sachverständigen, daß sich Alkohol auf alle Organe des
Körpers schädlich auswirke Als Beispiele werden "Fettleber, chronische
Lungenerkrankung, Traumata, Bluthochdruck, Mangelernährung, Anämie,
Gastritis, Knochenbrüche, Hiathusthermie, Leberzirrhose,
Magen-Darm-Geschwüre, chronischer Hirnschaden, Fettsucht, Herzkrankheiten,
gastrointestinale Blutung, epileptische Anfälle, Diabetes,
Harnwegsinfekt"(Lübecker Gutachten S. 3-4) genannt. Im folgenden Abschnitt
beschreiben die Sachverständigen nun die Symptome der durch Alkohol
verursachten Krankheiten. Zu den gesellschaftlichen Auswirkungen wird die Zahl
der Alkoholiker mit 2,5 Millionen beziffert. Nach Meinung der
Sachverständigen sind 25% der Arbeitsunfälle und 50% der
Autounfälle in der Deutschland auf Alkoholmißbrauch
zurückzuführen. Alkohol fördere desweiteren auch die
Kriminalität, da viele Gewaltdelikte gehäuft unter
Alkoholeinfluß auftraten. Zu diesen zählt: "Totschlag,
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, Vergewaltigung, Vergewaltigung
überfallartig durch Gruppen, gefährliche und schwere
Körperverletzung, Mord, Sexualmord, vorsätzliche Brandstiftung,
sexuelle Nötigung". Nach Ausführung der Auswirkungen des
Alkoholkonsums werden nun die Auswirkungen von Cannabisprodukten
beschrieben.
Nachdem die Konsummethoden und der Rausch aufgezeigt werden, erklären
die Sachverständigen die körperlichen Auswirkungen, die mit "relativ
gering" angegeben werden. Nur bei Personen mit Kreislaufproblemen kann es zu
Schäden durch Cannabiskonsum kommen und daß nicht bewiesene
Vermutungen existieren, Cannabis schädige das Immunsystem und die
Fortpflanzung. Durch die Konsumart des Rauchens in Form eines Joints können
ebenfalls Lungenschäden auftreten, die jedoch nach Ansicht der
Sachverständigen verglichen mit den Schäden des Zigarettenrauchens
eher zweitrangig sind. Zu den psychischen Auswirkungen nennen die
Sachverständigen die Verminderung der Intelligenz unter
Cannabiseinfluß. Ein Hervorrufen von Psychosen sei nach ihrer Ansicht
nicht möglich, allenfalls ein Auslösen schon vorhandener Psychosen.
"Zur Zeit gibt es keine zureichenden Gründe, die dafür sprechen,
daß eine Cannabis- Psychose als besonderer klinischer Befund existiert."
(Quensel: Drogen und Drogenpolitik S. 387) Das aemotivative Syndrom
(Motivationslosigkeit) sehen die Sachverständigen nicht als eine Folge des
Cannabiskonsums, sondern eher den Cannabiskonsum als eine Folge des schon
vorhandenen aemotivativen Syndroms. Zusammenfassend sind die
Sachverständigen der Meinung, daß im psychischen Bereich "Personen
mit Neigungen zu psychischen Störungen ebenso auf Cannabis verzichten
sollten, wie diejenigen, die sich damit sozial unerträglichen Situationen
entziehen wollen."(vgl. Lübecker Gutachten S.10). Zu den körperlichen
Auswirkungen weisen sie darauf hin, daß keine körperliche
Abhängigkeit auftrete, ebensowenig eine Dosissteigerung. Bei einem Absetzen
der Droge könne es unter Umständen zu leichten Schlafstörungen,
Irritierbarkeit oder innerer Unruhe kommen. Nach Ansicht der
Sachverständigen kann jedoch "allenfalls eine leichte psychische
Abhängigkeit"(Lübecker Gutachten S.10) vorhanden sein. Eine
tödliche Dosis sei nicht bekannt. Im Bereich der gesellschaftlichen
Auswirkungen von Cannabiskonsum gehen Prof. Dr. Dominiak
und Dr. Barchewitz von ca. 3-4 Mio. Cannabiskonsumenten (1988) aus. Sie
führen aus, daß eine Haschischtherapie wie bei Alkohol oder anderen
Drogen nicht existiere, und daß es keine Statistiken gäbe, die eine
Auswirkung von Cannabiskonsum auf strafbare Handlungen belegen würden. Im
folgenden Abschnitt wird bewiesen, daß Haschisch keine Einstiegsdroge
für härtere Drogen sei. Zusammenfassend kommen die
Sachverständigen zu der Ansicht, "daß die individuellen und
gesamtgesellschaftlichen Wirkungen von Haschisch denkbar gering
sind."(Lübecker Gutachten S. 14) und daß Cannabis nicht geeignet sei,
die körperliche und seelische Gesundheit vieler Menschen in ernstliche
Gefahr zu bringen. (vgl. Lübecker Gutachten S.14) "Medizinisch gesehen
dürfte der Genuß von ein bis zwei Joints Marihuana (ein bis zwei
Gramm Marihuana, resorbierte THC-Menge 8-16 mg) pro Tag unschädlich sein,
zumindest aber weniger schädlich sein, als der tägliche Konsum von
Alkohol oder von 10 Zigaretten." (Lübecker Gutachten S.15)
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