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1.2 Die Veränderung der Drogenpolitik von 1994 bis
1997
Ab 1994 durch das BVG Urteil wachgerüttelt sollte die Drogenpolitik
eine wichtige Rolle spielen. Als Folge des Lübecker Urteils ordnete das
Bundesverfassungsgericht an, daß bei geringen Mengen Cannabis zum
Eigenbedarf das Verfahren eingestellt werden solle, und die Bundesländer
wurden angewiesen, Grenzwerte für diese geringe Menge festzulegen. Dieses
Urteil führte zu einer bundesweiten Diskussion über eine Freigabe von
Cannabisprodukten, wobei die Schleswig – Holsteinische Ministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales Heide Moser einen Feldversuch für die
Freigabe von Cannabis über Apotheken erwog. Dieser war für 1997
geplant, scheiterte jedoch an dem Veto der Bundesregierung. Einige
Bundesländer interpretierten das BVG – Urteil als Straffreiheit
für alle Drogen, was beispielsweise in Hamburg zu einer Grenzmenge von je 1
g für Heroin und Kokain führte, oder in Schleswig-Holstein gar zu 5 g
Kokain und 1 g Heroin führte. In Sachsen und Bayern hingegen wird der
Besitz von harten Drogen immer bestraft, egal wie gering die Menge ist. Die SPD,
die Grünen und mittlerweile auch die FDP fordern eine Liberalisierung des
BtMG, um das Drogenproblem einzudämmen, während die CDU/CSU bis heute
am harten Kurs festhält und alle Drogen auf eine Stufe stellt. Den starken
Anstieg beim Drogenkonsum in den letzten Jahren bezeichnet die Union als eine
Folge der Diskussion über eine Freigabe von Drogen, die bei Jugendlichen
Neugierde wecke. Nach erfolgreichen Versuchen der Abgabe von Heroin an
Abhängige in England und der Schweiz, sowie einem Rückgang des
Drogenkonsums in Holland, wo Cannabis frei verkäuflich ist, werden
Forderungen nach einer Reform des BtMG immer lauter. Diese Forderungen werden
von den Unionsparteien jedoch ignoriert und alle Drogen weiterhin auf eine Stufe
gestellt. In den einzelnen Bundesländern differenziert sich die
Drogenpolitik jedoch sehr stark. In Bayern, wo die CSU eine Mehrheit im Landtag
besitzt, wird Drogenkonsum hart verfolgt, wie in keinem anderen Bundesland.
Konsumenten werden wegen geringer Mengen vor Gericht gestellt und dabei wie
Schwerverbrecher behandelt, während in norddeutschen Bundesländern wie
Schleswig Holstein der Besitz von bis zu 30 g Cannabis straffrei ist und das
Verfahren in der Regel auch vom Staatsanwalt eingestellt wird. Im
städtischen Bereich in Süddeutschland, wo die Gerichte,
überlastet sind, werden Konsumenten weicher Drogen teilweise
freigesprochen, sofern die Kriterien "geringe Menge", "Eigenbedarf" und "keine
Fremdgefährdung" erfüllt sind. Im Wiederholungsfalle werden allerdings
auch hier meist Bewährungs- oder gar Gefängnisstrafen ausgesprochen.
Auf dem Land ist hier jedoch bei Drogengebrauch fast immer eine Verurteilung zu
erwarten. Mittlerweile herrscht in Deutschland eine Art Nord - Süd
Gefälle, wobei Drogenkonsum in Norddeutschland akzeptiert und behandelt
wird, während in Süddeutschland Drogenkonsumenten Straftäter
sind, die verurteilt werden müssen und Drogensucht als Krankheit ignoriert
wird. Abhängige von harten Drogen werden in Norddeutschland als Kranke
anerkannt und nicht als Kriminelle abgestempelt. Auch die Drogenaufklärung
ist in nördlichen Bundesländern objektiver. So hat das Schleswig
– Holsteinische Justizministerium eine Aufklärungsbroschüre
veröffentlicht, in welcher ein Flugblatt widerlegt wird, in dem LSD als
körperlich abhängig machende Substanz dargestellt und an Kinder
verteilt würde. In Hamburg werden illegale Coffee- Shops, die der Polizei
bekannt sind, toleriert, solange sie nicht für Cannabis werben. In Bayern
hingegen läuft die Prävention auf eine grundsätzliche
Verteufelung aller illegalen Rauschmittel hinaus, was soweit geht, daß
Cannabis mit Heroin auf eine Stufe gestellt wird. Cannabis wird hier auch
vielfach als schwer abhängig machende Substanz mit körperlichen
Schäden dargestellt, während Alkohol, der noch weitaus
gefährlicher ist, von Politikern als Kulturdroge verharmlost wird, wie auf
dem Oktoberfest oder beim Starkbieranstich am Nockherberg. Auch das Zitat von
Ministerpräsident Edmund Stoiber "Wer eine Freigabe von Cannabis fordert,
riskiert leichtfertig den Tod von Tausenden jungen Menschen" zeugt von totaler
Desinformation der Politiker. In den letzten 5.000 Jahren ist kein einziger
Todesfall als Folge von Cannabiskonsum bekannt.
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