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2. Beschreibung der Stoffe im BtMG
Das Betäubungsmittelgesetz verbietet den Handel, Besitz, Einfuhr,
Ausfuhr, Durchfuhr, Erwerb, Abgabe, Anbau, Herstellung, Zubereitung etc. von
Substanzen, die in den Anlagen I bis III aufgeführt sind. Einige dieser
Substanzen sind jedoch verkehrsfähig, d.h. sie können mit einer
Genehmigung von Ärzten oder Apothekern verwendet werden. Ein großer
Teil der Substanzen ist jedoch nicht verkehrsfähig. Dies sind die typischen
illegalen Drogen wie Cannabis, Ecstasy, Kokain oder Heroin. Für die
Verwendung dieser Stoffe ist nach §29 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu
5 Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Gerade bei den sogenannten
Designerdrogen herrscht das Problem, daß diese Substanzen erst in das BtMG
aufgenommen werden müssen , bevor der Gebrauch verboten ist. Es wird also
vielfach nur ein geringer Teil der chemischen Struktur eine bekannten Droge
verändert und schon ist sie "legal". Es dauert nun wieder einige Wochen,
bis die Droge unter das BtMG fällt. In letzter Zeit gab es immer wieder
Forderungen für ein Reform des Gesetzes, wobei das BtMG dann nicht mehr die
Substanzen, sondern nur noch die Wirkung beschreiben sollte und damit alles
verbietet was eine bestimmte Art von Rausch hervorruft. Allerdings treten hier
Probleme auf, denn jeder Rausch verläuft anders und es ist schwer
möglich einen Drogenrausch juristisch objektiv zu beschreiben. Es wird wohl
also auch in Zukunft bei der Beschreibung der Substanzen bleiben. Hier sollen
nun kurz die einzelnen Drogen und ihre Wirkungen beschrieben werden. Die
klassischen Rauschgifte lassen sich dabei grob in natürliche,
halbsynthetische und synthetische Drogen unterteilen.
2.1 Natürliche Drogen
Zu den natürlichen Drogen zählen in erster Linie Cannabis und
Opium. Cannabis indica ist die lateinische Bezeichnung für indischen Hanf.
Cannabisprodukte sind Haschisch und Marihuana, in seltenen Fällen auch
Haschischöl. Haschisch ist das gepreßte Harz der Hanfpflanze,
während Marihuana aus getrockneten Blüten besteht. Beide Rauschmittel
lassen sich nur aus der weiblichen Hanfpflanze erzeugen. Der berauschende
Wirkstoff ist das Delta-9-Tetrahydrocannabinol auch kurz als THC bezeichnet. Ein
ähnlicher Stoff ist in geringerer Konzentration auch in Schokolade
enthalten. Zusammen mit anderen Cannabinoiden verursacht es den typischen
Cannabisrausch. Dieser äußert sich durch Geselligkeit, starkem
Appetit, Entspannung und Müdigkeit. Die Rauschdauer liegt zwischen einer
und vier Stunden. Cannabis verursacht keine Toleranzbildung und keine
körperliche Abhängigkeit. Allenfalls eine leichte psychische
Abhängigkeit ist festzustellen sowie eine gewisse Motivationslosigkeit bei
Dauergebrauch. Eine tödliche Dosis ist nicht bekannt. Versuche mit Ratten
belegen jedoch, daß die LD 50 für einen Menschen bei ca. 4 kg
Haschisch liegen würde. Organschäden wurden nicht beobachtet und eine
Auswirkung auf die Intelligenz ist medizinisch nicht bewiesen. Studien wie der
La Guardia Report aus dem Jahre 1944 zeigen keine Verminderung der Intelligenz
der Probanden. Cannabis wird normalerweise mit Tabak vermischt als Joint
geraucht, wobei karzinogene Stoffe entstehen, die etwa 10 Zigaretten
entsprechen. Seltener wird Cannabis in einem Teig zu sogenannten "Space-Cakes"
verbacken. Ein Gramm Haschisch oder Marihuana reicht normalerweise für 2-4
Joints und kostet je nach Qualität ca. 8 - 12 DM. Mediziner in aller Welt
sind sich einig, daß die Gefahren, die von Cannabis ausgehen, geringer
sind, als die von Alkohol oder Nikotin (vgl. Lübecker Gutachten) In der
Medizin ließe sich Cannabis in vielen Bereichen verwenden, wie
beispielsweise bei einem Glaukom (Grauer Star), Multipler Sklerose,
Appetitanregung bei Aids-Patienten sowie in der Chemotherapie gegen die
Übelkeit und die Appetitlosigkeit. Die amerikanische
Gesundheitsbehörde DEA schreibt "Marijuana is one of the safest
therapeutically active substances known to man." In den USA wird derzeit
getestet, ob Cannabisprodukte an Krebskranke kontrolliert verabreicht werden
können. In Deutschland hingegen setzt man in der Medizin mittlerweile auf
synthetisches THC, welches seit einiger Zeit als verkehrsfähig eingestuft
wird. Eine weitere natürliche Droge, die allerdings in Deutschland eine
eher geringe Rolle spielt, ist das Opium. Opium wird aus den Kapseln des
Schlafmohns gewonnen, der vor allem in China angebaut wird. Ebenso wie Cannabis
wird Opium geraucht und verursacht eine apathische Müdigkeit und
Teilnahmslosigkeit, sowie ein allgemeines Wohlbefinden. Opium erzeugt eine
starke psychische und körperliche Abhängigkeit. Das Rohopium wird
normalerweise zu Morphium und Heroin weiterverarbeitet. Das Schmerzmittel
Morphium erzeugt ebenso wie Heroin eine starke körperliche
Abhängigkeit, weshalb es nur bei todkranken Menschen im Endstadium
verwendet wird, da sonst eine längere Entgiftung notwendig wäre.
Morphium ist eines der stärksten bekannten Schmerzmittel. Drogen, die aus
Opium hergestellt werden bezeichnet man als Opiate. Eine unwichtige Rolle
spielen in Deutschland die halluzinogenen Psilocybin-Pilze oder Peyotl
–Kakteen, die aus Mexiko stammen und in Deutschland nur vereinzelt
konsumiert werden
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